Abrechnung
Abrechnungsmöglichkeiten bestehen über das:
Kinder und Jugend Stärkungsgesetz (KJSG) im SGB VIII
gesetzliche Krankenkassen (Kostenerstattung)
private Krankenversicherungen und
Selbstzahlung
Spendenmöglichkeit
Letterland e.V. ist ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe
Mit der Gemeinnützigkeit sind Spenden steuerlich absetzbar.
Bank Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE95 1002 0500 000 3039 300
BLZ BFSWDE33BER